Wichtige Maßnahmen im Todesfall
Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt:
Tritt ein Todesfall im häuslichen Umfeld ein, solltest Du zunächst eine Ärztin oder – wenn möglich – die behandelnde Hausärztin verständigen, damit der Tod offiziell festgestellt werden kann. Sie stellt die erforderliche Todesbescheinigung aus. Erst mit dieser Bescheinigung ist eine gesetzliche Überführung erlaubt. Ist die Hausärztin nicht erreichbar, wende Dich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die Polizei. Nach geltendem Recht darf die verstorbene Person bis zu 36 Stunden im eigenen Zuhause bleiben.
Wenn der Todesfall im Pflegeheim oder im Hospiz eintritt:
In Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Hospizen informiert das Personal sowohl die Angehörigen als auch eine Ärztin, die die Todesbescheinigung ausstellt. Auch hier gilt: Die verstorbene Person darf bis zu 36 Stunden in der Einrichtung verbleiben, bevor eine Überführung erfolgen muss.
Wenn der Todesfall im Krankenhaus eintritt:
Verstirbt eine Angehörige in einem Krankenhaus mit eigener Pathologie, wird sie in der Regel dorthin durch das Klinikpersonal überführt. Eine sofortige Abholung durch ein Bestattungsunternehmen ist in den meisten Fällen nicht notwendig. So bleibt Dir Zeit und Ruhe, um Dich über die nächsten Schritte zu informieren und Entscheidungen zu treffen.
Bei unklarer oder nicht natürlicher Todesursache:
Kann eine Ärztin den Tod nicht als natürlich bestätigen, informiert sie die Polizei. Diese veranlasst eine Überführung in ein gerichtsmedizinisches Institut. Erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft – in der Regel innerhalb weniger Tage – ist eine Überführung durch ein Bestattungsunternehmen möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn die Verstorbene ledig war:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
Wenn sie verheiratet war:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Auszug aus dem Familienbuch (Nachweis der Eheschließung)
Bei eingetragener Lebenspartnerschaft:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft
Wenn sie geschieden war:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Auszug aus dem Familienbuch
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Wenn sie verwitwet war:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Auszug aus dem Familienbuch
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Bitte beachte: Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Nach der Beurkundung erhältst Du sie zusammen mit den bestellten Sterbeurkunden zurück.
FAQ – Häufige Fragen
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Sollten wichtige Dokumente nicht auffindbar sein, übernehmen wir gerne die Beantragung bei den zuständigen Ämtern. Die amtlichen Gebühren werden Dir weiterberechnet. Für unseren Aufwand berechnen wir pauschal 75,00€.
Kannst Du zusätzliche Leistungen buchen?
Ja, selbstverständlich. Wir richten uns nach Deinen Wünschen und erstellen auf Anfrage ein individuelles Angebot.
Darfst Du die Urne oder Asche mit nach Hause nehmen?
In Deutschland besteht Friedhofspflicht. Das bedeutet, eine Urne darf ausschließlich auf einem Friedhof, im Friedwald oder im Meer beigesetzt werden. Eine Mitnahme nach Hause ist gesetzlich nicht erlaubt.
Kannst Du ein Erbe ausschlagen?
Ja. Ein Erbe kann innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Todes ausgeschlagen werden. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, gilt das Erbe als angenommen. Die Ausschlagung wird beim Nachlassgericht oder bei einer Notarin erklärt.
Wer muss laut Bestattungsgesetz die Kosten tragen?
Ehepartnerinnen
Eingetragene Lebenspartnerinnen
Kinder (ehelich oder nichtehelich)
Eltern, Enkelkinder, Schwestern
Wichtiger Hinweis:
Wir erteilen keine Rechtsberatung. Unsere Informationen entsprechen dem aktuellen Stand, können sich aber ändern oder regional abweichen. Bitte wende Dich bei rechtlichen Fragen an eine Rechtsanwältin.
